Wahlarztsystem Drucken

Ein(e) Wahlarzt/ärztin steht in keinem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen (=Krankenversicherungsträgern). Sie als Patient/in befinden sich daher im Status eines Privatpatienten, und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst von Ihnen selbst getragen werden.

Kostenrückerstattung

Sie können jedoch mit der erhaltenen Honorarnote und dem Bezahlungsnachweis (Zahlungsbestätigung, Erlagscheinabschnitt oder Kontoauszug - aber immer im Original) pro Quartal/Monat bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Ein dazu geeignetes Formular erhalten Sie von uns.
Der Kostenrückersatz ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Vertragsarzt als Honorar erhalten hätte, sofern die Leistungen in der Honorarordnung der jeweiligen Kasse enthalten sind.

Keine Rückerstattung

Sollten Sie im selben Zeitraum (je nach Krankenkasse verschieden) als Patient einen Wahlarzt UND einen Vertragsarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen die Wahlarztkosten nicht rückerstattet.

Der Vorteil des Wahlarztsystems ist vor allem, dass ein Wahlarzt im Schnitt weniger PatientInnen als ein Kassenarzt zu betreuen hat. Für Sie als Patient bedeutet das mehr Behandlungszeit, eine kurzfristigere Terminvergabe und keine langen Wartezeiten.